Prozessführungsklausel

Prozessführungsklausel
sind bei Versicherungsverträgen mehrere Versicherer an einer Versicherung beteiligt ( mehrfache Versicherung,  Mitversicherung), kann neben der  Führungsklausel auch die P. vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer braucht eine etwaige Klage nur gegen die führende Gesellschaft und nur in Höhe ihres Anteils zu richten; die übrigen Versicherer erkennen die ergehende Entscheidung oder Vergleiche als auch für sie verbindlich an.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Prozessführungsklausel — Pro|zẹss|füh|rungs|klau|sel (Versicherungswesen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Führungsklausel — Begriff der ⇡ Mitversicherung. Sind z.B. bei der Versicherung eines großen Betriebs mehrere Versicherer an einem Vertrag beteiligt, wird meist vertraglich vereinbart, dass einer der beteiligten Versicherer aktiv und passiv bevollmächtigt sein… …   Lexikon der Economics

  • Mitversicherung — Form der ⇡ mehrfachen Versicherung zur Verteilung von großen Risiken. Mehrere Versicherer nehmen ein und dasselbe Großrisiko in der Weise in Deckung, dass jeder einen bestimmten Prozentsatz trägt und dafür den entsprechenden Anteil an den… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”